§ 1 Grundsätze der Beratungsleistung

Die Beratungsleistung wird von der Ernährungsberaterin persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz erbracht.
Das Angebot der Ernährungsberaterin dient nicht der Heilung oder Linderung von Krankheiten oder deren Beschwerden und beinhaltet keine individuelle Beratung im Krankheitsfall. Bei krankheitsbezogenen Beschwerden wendet sich die Kund*in an ihren Arzt oder Heilpraktiker.

§ 2 Datenschutz und Schweigepflicht

Die Kund*in stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kund*innendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten der Kund*in werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Die Ernährungsberaterin ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der vereinbarten Vertragsleistungen zur Vertragserfüllung hinaus.

§ 3 Durchführung der Ernährungsberatung

Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, die Beratung (also Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Die Kund*in verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben (z. B. zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

§ 4 Schutz des Eigentums

Die Kund*in verpflichtet sich, die im Rahmen der Ernährungsberatung von der Ernährungsberaterin erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Die Kund*in erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder von der Ernährungsberaterin individuell für die Kund*in erstellt.

§ 5 Gewährleistung

Die Ernährungsberaterin ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze (z. B. auf der Grundlage der aktuellen Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.) zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistung für die Wirksamkeit seiner Empfehlungen übernimmt die Ernährungsberaterin nicht: Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb ihres Einflussbereiches und hängt wesentlich von der Mitarbeit der Kund*in ab, weshalb er nicht garantiert werden kann. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Die Ernährungsberaterin empfiehlt eine regelmäßige Blutuntersuchung und verweist im Zweifelsfall an Ärzt*innen oder Heilpraktiker*innen, da sie keine Heilkundeerlaubnis besitzt.

§ 6 Haftung

Das Angebot richtet sich an gesunde Menschen und dient nicht der Heilung von Beschwerden und Erkrankungen jeglicher Art. Wie jede Wissenschaft, ist die Medizin, aber auch die ihr verwandten Disziplinen, ständigen Entwicklungen unterworfen. Forschung und klinische Erfahrungen erweitern unsere Erkenntnisse, insbesondere was die Behandlung und Therapie von Beschwerden und Krankheiten anbelangt. Soweit in der Beratung eine Empfehlung, o. ä. erwähnt wird, darf die Kund*in zwar darauf vertrauen, dass die Ernährungsberaterin große Sorgfalt darauf verwandt hat, dass diese Angabe dem aktuellen Wissensstand entspricht. Jedoch kann für solche keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Die Kund*in handelt auf eigene Verantwortung hin. Im Falle einer vorliegenden Krankheit sollen die Informationen und Empfehlungen der Ernährungsberaterin die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung in keinem Falle ersetzen, da die Ernährungsberatung keine Therapie ist. Bei Beschwerden oder Krankheiten sollte sich die Kund*in unbedingt an fachkundige Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen oder Psycholog*innen/Psychotherapeut*innen wenden.

§ 7 Gerichtsstand

Als Gerichtstand wird der Geschäftssitz der Ernährungsberaterin vereinbart.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.

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